Bekanntmachung zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/28
Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns über die Schulanmeldung Ihres Kindes an unseren Grundschulen. Die Anmeldung für das Schuljahr 2027/28 findet zu nachfolgenden Zeiten statt:
Grundschule Halsbrücke, Am Schulberg 10, 09633 Halsbrücke
Donnerstag, 03. September 2026 14.00 – 18.00 Uhr
Nach § 27 Sächsischem Schulgesetz und § 3 Grundschulordnung beginnt für folgende Kinder die Schulpflicht zum Schuljahr 2027/2028:
- Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren sind.
- Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2021 und 30. September 2021 geboren sind,
können freiwillig zur Schule angemeldet werden.
- Kinder, die im vorigen Jahr zurückgestellt wurden, sind erneut anzumelden.
- Beabsichtigen Sie eine Rückstellung, melden Sie Ihr Kind trotzdem vorerst an.
Die Anmeldung ist von beiden Elternteilen vorzunehmen bzw. es muss eine Vollmacht des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde Ihres Kindes, der Impfausweis zum Nachweis des Masernschutzes, der Ausweis der Sorgeberechtigten und die Sorgerechtserklärung (bei nicht verheirateten oder getrenntlebenden Eltern) mitzubringen.
Gemäß Beschluss 36/08/22 des Gemeinderates Halsbrücke vom 08.08.2022 wurde ab dem Schuljahr 2023/24 ein gemeinsamer Grundschulbezirk Halsbrücke mit allen Ortsteilen festgelegt.
Bitte melden Sie Ihr Kind in einer der beiden Grundschulen an. Sie gilt bis zum Aufnahmebescheid Mai/Juni durch die Schulleiter und das Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz als nicht verbindlich für die jeweilige Schule.
Soll Ihr Kind eine Schule in freier Trägerschaft oder außerhalb des Schulbezirkes besuchen, muss die Anmeldung trotzdem an der Stammschule Ihres Wohnortes erfolgen.
Das Kultusministerium eröffnet für den Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung. Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 01. August 2026 bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Wir wünschen allen Schulanfängern 2027 eine schöne Vorschulzeit und viele schöne Erlebnisse in ihren Kindergärten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Straube Schulleiterin Grundschule Halsbrücke
Digitale Grundschulanmeldung
Durch das Kultusministerium wird für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung eröffnet.
Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:
https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung
Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:
• Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
• die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
• es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule vorgesehen,
• es ist keine Beschulung außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
• für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.
In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren.
Bei der Online-Anmeldung wird anhand der Wohnanschrift des schulpflichtig werdenden Kindes der zugehörige Schulbezirk ermittelt. Dazu werden bis Ende Juni 2026 alle Schulbezirksregelungen in der Sächsischen Schuldatenbank erfasst. Bei gemeinsamen Schulbezirken kann dann die gewünschte Schule anhand einer vorgegebenen Liste gewählt werden. Im gemeinsamen Schulbezirk besteht auch die Möglichkeit, eine 2. und 3. Wunschschule anzugeben. Die Antragsdaten werden automatisch in die Sächsische Schulverwaltungssoftware (SaxSVS) übertragen. Zuständig für die weitere Bearbeitung ist auch bei der digitalen Grundschulanmeldung die Schule. Statt durch die Vorlage der Geburtsurkunde wird die Identität des Kindes und der Eltern bei der digitalen Anmeldung durch einen Datenabgleich mit dem Sächsischen Melderegister festgestellt.
Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.
Fragen rund um die digitale Grundschulanmeldung können ab dem 22. Juni 2026 an folgendes Postfach übermittelt werden:
digitale-schulanmeldung@lasub.smk.sachsen.de